Alle, die in Schönheit gehen, werden in Schönheit auferstehn.
Für einen persönlichen Abschied
Als junger Bestattermeister, Musiker und Trauerredner biete ich Ihnen in unserer Samtgemeinde Emlichheim und der kompletten Niedergrafschaft umfangreiches Wissen und eine große Offenheit für Ihre Wünsche auf dem Weg des Abschieds.
In persönlichen Gesprächen nehme ich mir viel Zeit für Sie und zeige Ihnen, was alles bei einer individuellen Trauerfeier oder bei einer Bestattungsvorsorge möglich sein kann. Dabei gebe ich immer mein Bestes – für eine unvergessliche Abschiednahme und für die Begleitung aus der Trauer zurück ins Leben.
Ihr
Michael Gitter,
Bestattungen Gitter
Beste Unterstützung in allen Fragen der Bestattung
Die Abschiednahme ist bei Bestattungen Gitter Vertrauenssache. So nehmen wir den Verstorbenen fürsorglich in unsere Obhut und versorgen ihn behutsam nach den neuesten fachlichen Erkenntnissen.
Und auch Sie sind bei uns in besten Händen: In unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause sprechen wir in Ruhe über alles, was Ihnen wichtig ist und erklären Ihnen die nun anstehenden Schritte. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten wie An- und Abmeldungen, Behördengängen, Terminabsprachen und bei vielem mehr. Zudem können wir Sie mit der Möglichkeit einer Ratenzahlung über unseren Partner ADELTA.FINANZ AG auch in finanzieller Hinsicht entlasten.
Eine individuelle Dekoration, ein bestimmtes Lied, ein besonderer Sarg, eine außergewöhnliche Beisetzungsart – es ist das Persönliche, das aus einem Abschied eine unvergessliche Erinnerung macht. Wir sind immer offen für Ihre Wünsche und geben Ihnen gerne vielfältige Anregungen.
Auf Wunsch entwerfen, drucken und veröffentlichen wir für Sie zudem individuelle Traueranzeigen und -karten passend zur Persönlichkeit des Verstorbenen.
Qualität ist unser Anspruch: Wir verwenden ausschließlich Produkte aus Deutschland.
Es ist uns sehr wichtig, dass Sie sich in jeder Beziehung gut aufgehoben und betreut fühlen. Deshalb halte ich, Michael Gitter, auch gerne selbst die Trauerrede. Oder besser gesagt: Ich erzähle die Lebensgeschichte des Verstorbenen in freier Rede und mit einer angenehmen Prise Humor. Im Vorfeld treffe ich mich dafür mit Angehörigen und Freunden und spreche mit ihnen über persönliche Erlebnisse und Anekdoten.
Alternativ spiele ich auf Wunsch als musikalische Einleitung der Trauerfeier auch ein modernes Stück mit meiner Gitarre. Sprechen Sie mich einfach an!
Selbstverständlich können Sie sich auch nach der Beisetzung jederzeit an uns wenden – sei es, um einfach über Gott und die Welt zu reden oder um konkrete Hilfe zu erhalten.
Schmuckstücke mit dem Fingerabdruck des Verstorbenen können Ihnen dabei helfen, Erinnerungen wachzuhalten. Bei unserem Partner Procasting finden Sie dazu glanzvolle Inspirationen. Als kostenfreien Service unseres Hauses richten wir zudem eine persönliche Gedenkseite für Ihren geliebten Menschen ein. Hier können Sie sich mit Verwandten und Freunden gemeinsam erinnern und ihn auf vielfältige Weise ehren.
3fach-Schutz vor Online-Verbindlichkeiten
In Zusammenarbeit mit der Firma Columba bieten wir Ihnen ein Online-Schutzpaket rund um den digitalen Nachlass des Verstorbenen. Dabei werden zuverlässig und diskret seine Verträge und Mitgliedschaften gekündigt, Konten gelöscht, Profile deaktiviert und sogar Online-Guthaben für Sie gefunden und gesichert.



Sie erhalten von uns ein Passwort und können damit den digitalen Nachlass Ihres verstorbenen Angehörigen überprüfen lassen.
Grabarten und die Besonderheiten
Das Familiengrab kann selbst ausgesucht und gestaltet werden. Es ist nach der regulären Nutzungszeit verlängerbar und bietet Platz für mehrere Särge und Urnen. So kann die Familie in einer Ruhestätte später wieder vereint werden.

Das Rasengrab wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben und gepflegt. Ein Sarg sowie eine Urne finden darin Platz. Die Nutzungszeit kann nach Ablauf in der Regel nicht verlängert werden.

Das Einzelgrab bietet Platz für einen Sarg oder bis zu zwei Urnen. Es kann nach eigenen Vorstellungen bepflanzt werden. Die Nutzungszeit ist nach Ablauf verlängerbar.

Das Urnengrab ist für bis zu zwei Urnen vorgesehen. Sie können es selbst bepflanzen und die Nutzungszeit nach Ablauf verlängern.

Auf dem Friedhofswald Meppen Roheide, direkt an der Ems gelegen, finden sich naturnahe Ruhestätten am Fuß prachtvoller Bäume. Der Baum für die Beisetzung der Urne im Einzel- oder Gemeinschaftsgrab kann selbst ausgesucht werden.

In den Niederlanden ist es möglich, die Asche auf einem idyllisch gelegenen Feld zu verstreuen. Die Einäscherung findet im Crematorium de Meerdijk statt, in dem Ihnen auch eine sehr schöne Trauerhalle und ein Trauercafé zur Verfügung stehen. Sie können eine Aufzeichnung der Zeremonie auf DVD erhalten. Die Asche wird erst dann verstreut, wenn Sie bereit dafür sind – so haben Sie noch mehr Zeit zum Loslassen.

Trauern verbindet
In unserem Gedenkportal können Sie sich ganz einfach innerhalb der Trauergemeinschaft austauschen. Bewahren Sie gemeinsam das Andenken an einen geliebten Menschen. Spenden Sie einander Trost – nutzen Sie die Gelegenheit, sich auch zu persönlichen Treffen zu verabreden!
Gewissheit für die letzte Reise
Das Streben nach Selbstbestimmung, die Entlastung für die Familie, die Garantie, später in Würde beerdigt zu werden – es gibt viele Beweggründe für die eigene Bestattung vorzusorgen. Eines haben sie aber alle gemeinsam: den Wunsch nach Sicherheit.
Ob zur Dekoration, dem Ablauf der Trauerfeier oder zu den Beisetzungsarten – wir halten all Ihre Vorstellungen genau für Sie fest und beraten Sie auch zur finanziellen Absicherung Ihrer Vorsorge durch die Sterbegeldversicherung vom Kuratorium Deutsche Bestattungskultur oder das Sparkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Rund um Ihren letzten Willen
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.
Bitte beachten Sie
Auf dieser Homepage finden Sie rund um Ihren letzten Willen lediglich allgemeine Informationen, die weder eine Rechtsberatung ersetzen, noch die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles berücksichtigen können. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Fachwissen vereint mit Menschlichkeit
Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Deshalb berate und betreue ich, Michael Gitter, Sie immer persönlich – mit vielseitigem Wissen als Bestattermeister und auf ruhige, einfühlsame Art. Meine erfahrenen, zuverlässigen Mitarbeiter sorgen dabei im Hintergrund für reibungslose Abläufe.




Zur Stelle, wenn Sie uns brauchen
Bestattungen Gitter e. K. | Hauptstraße 13 | 49824 Emlichheim
Tel. 05943/9847825 | Fax 05943/9856725 | info@bestattungen-gitter.de
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Bestattungen Gitter e. K.
Michael Gitter
Hauptstraße 13
49824 Emlichheim
Geschäftsführer und inhaltlich Verantwortlicher: Michael Gitter
Kontakt:
Tel. 05943/9847825
Fax 05943/9856725
info@bestattungen-gitter.de
Registereintrag:
Amtsgericht: Osnabrück, HRA 204682
Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
UST-ID: DE301146253
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
a|w|sobott Atelier für Werbefotografie
Konzept, Text, Design und technische Umsetzung: Rapid Data GmbH, Selmsdorf
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